Die Lösung von
Konflikten ohne Rechtsanwalt und Gericht ist das Ziel einer
Schlichtung über das Schiedsamt.
Ein selbst gewählter "Beistand" - kann natürlich an einem
Gespräch teilnehmen. Dieser "Beistand" kann auch ein
Rechtsanwalt sein.
In bürgerlichen Angelegenheiten (z. B. Nachbarrecht,
Geldforderung, Verletzung der persönlichen Ehre) kann man
sich auch durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
In strafrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Beleidigung,
Verleumdung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung) ist keine
Vertretung durch einen Rechtsanwalt zugelassen. Hier müssen
die Parteien persönlich erscheinen.
Die Schlichtungsstelle moderiert als Vermittler die
strittigen Anliegen der Parteien und kann die Lösungsfindung
hilfreich unterstützen.
Im Gegensatz zu einer streng sachbezogenen juristischen
Verhandlung bietet eine Schlichtungsstelle die Möglichkeit
einer ganzheitlichen Diskussion mit dem Ziel einer
dauerhaften Konfliktlösung.
Das Ergebnis wird protokolliert, ist 30 Jahre gültig und
dient bei Nichteinhaltung als Grundlage für eine Privatklage
vor Gericht.
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