ZIEL DER SCHLICHTUNG ÜBER DAS SCHIEDSAMT
 
Die Lösung von Konflikten ohne Rechtsanwalt und Gericht ist das Ziel einer Schlichtung über das Schiedsamt.
Ein selbst gewählter "Beistand" - kann natürlich an einem Gespräch teilnehmen. Dieser "Beistand" kann auch ein Rechtsanwalt sein.

In bürgerlichen Angelegenheiten (z. B. Nachbarrecht, Geldforderung, Verletzung der persönlichen Ehre) kann man sich auch durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
In strafrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Beleidigung, Verleumdung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung) ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt zugelassen. Hier müssen die Parteien persönlich erscheinen.

Die Schlichtungsstelle moderiert als Vermittler die strittigen Anliegen der Parteien und kann die Lösungsfindung hilfreich unterstützen.

Im Gegensatz zu einer streng sachbezogenen juristischen Verhandlung bietet eine Schlichtungsstelle die Möglichkeit einer ganzheitlichen Diskussion mit dem Ziel einer dauerhaften Konfliktlösung.
Das Ergebnis wird protokolliert, ist 30 Jahre gültig und dient bei Nichteinhaltung als Grundlage für eine Privatklage vor Gericht.
 

Das Schiedsamt
bürgerlich- u. strafrechtliche Angelegenheiten