ABLAUF EINER SCHLICHTUNG
 
Der erste Kontakt mit der Schiedsperson findet i. d. R. telefonisch statt. Soll ein offizieller Vorgang eingeleitet werden, so wird ein persönlicher Termin vereinbart und der genaue Antragstext formuliert. Die Kosten für das gesamte Verfahren liegen bei ca. 40 Euro.

Das gemeinsame Schlichtungsgespräch mit der Gegenpartei findet ca. 2-3 Wochen später statt. Hierzu können beide Seiten einen Beistand ggfs. auch einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Bei diesem Gespräch wird das Anliegen des Antragstellers und die Position des Antragsgegners besprochen und die unterschiedlichen Sichtweisen ausführlich diskutiert.
Nach dem Meinungsaustausch wird gemeinsam nach einer akzeptablen Lösung gesucht, damit ein teurer Rechtsweg mit unbekanntem Ausgang verhindert werden kann.

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass dieses Gespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird und dabei auch die emotionalen Aspekte aller Beteiligten berücksichtigt werden.
 
Ergebnis der Schlichtung

Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, welches auf gesetzlicher Grundlage stattfindet, stehen beim Schiedsverfahren vor allem die Bedürfnisse der streitenden Parteien im Mittelpunkt (siehe dazu Bild rechts Anspruchsebene und Bedürfnisebene).
Wird das Schlichtungsgespräch mit einer Einigung abgeschlossen, so wird ein Vergleich protokolliert, den beide Parteien unterzeichnen.
Dieser Vergleich ist, wie ein Urteil vor Gericht, 30 Jahre gültig.
Bleiben die Streitpunkte unvereinbar, so erhält der Antragsteller eine Erfolglosigkeits- bzw. Sühnebescheinigung, mit der ein Privatklageverfahren eingeleitet werden kann.

Sollte sich eine Partei (Antragsteller oder Antragsgegner) nicht an die Vereinbarungen des gemeinsam unterzeichneten Vergleichs halten, so kann die jeweils gegnerische Partei die Zwangsvollstreckung einleiten.
 

Verfahrensablauf      Ebenenmodell